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Robert Habeck
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Frage von Senay A. •

Sehr geehrter Herr Habeck, warum sind Gewerkschaften & Arbeitgeberverbände von dem Art. 3 Abs. 1, 2, 3 GG,von dem Gleichheitsgrundsatz,dem Equal-Pay in Tarifverträgen bei Leiharbeit abgewichen?

Warum sind die Sozialpartner also die Gewerkschaften & Arbeitgeberverbände von dem Art. 3 Abs. 1, 2, 3 GG, von dem Gleichheitsgrundsatz, dem Equal-Pay in Tarifverträgen bei Leiharbeitnehmern abgewichen?Woher kommen diese Rechtsverständnisse von Anwälten für Arbeitsrecht,die zwei Klassen-Systeme herstellen und Grundrechte von bestimmten Bevölkerungsgruppen unterschreiten? Ihre Leiarbeitnehmer sind nicht nur Geringqualifizierte,sondern sind aus den hochqualifizierten Berufen z.B. Ingenieure,Volljuristen,Wirtschaftsjuristen,BWLer,Journalisten,Hochschulabsolventen sämtlicher Studiengänge,Azubis,Schulabsolventen aller Schulen. Leiharbeit also prekäre Beschäftigungen stehen im direkten Zusammenhang mit Hartz4.Da Arbeitsamt/Jobcenter überwiegend in Leiharbeit vermitteln und nicht in reguläre Jobs.Die Menschen werden systematisch ihren Rechten entzogen und bleiben im Teufelskreis dieser Unterdrückungsmodelle für immer gefangen und arm,während EU-Politiker sich kaufen lassen(Korruptionsskandal)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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