Sehr geehrter Herr Habeck, warum gibt es bei Solaranlagen die Wirkleistungsreduzierung auf 70 %?
Sehr geehrter Herr Habeck,
mit Interesse verfolge ich Ihre Maßnahmen, um die Erneuerbaren Energien zu fördern.
Ich habe einen Vorschlag zu machen, der mit einer Gesetzesänderung ca 42 % mehr Ertrag für neue Solaranlagen bringt und kein Geld kostet:
Es gibt seit einigen Jahren die unsinnige Auflage einen Rundleistungsempfänger* bei Solaranlagen einzubauen (sehr kostspielig) oder eine Wirkleistungsreduzierung im Wechselrichter einzustellen, welche die Einspeisung des Solarstrom auf maximal 70 % des Ertrages begrenzt. Hierfür kann ich keine logische Erklärung finden. Vielleicht können Sie mir das erklären, oder diese Auflage abschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Timo W.
* damit kann der Netzbetreiber die Anlage bei Überlastung des Netzes abschalten
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Einspeiseleistung musste bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden, um die lokale Überlastung des Stromnetzes durch zu hohe Einspeisemengen zu verhindern. Die Bundesregierung ist gewillt, die Nutzung von Photovoltaik stärker zu fördern und hat diese Regelung deshalb zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Private Bestandsanlagen bis 7 kWp sowie Neuanlagen bis 25 kWp dürfen nun 100 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Wir werden weiterhin laufend prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, stärkere Anreize für Photovoltaik zu schaffen, auch mit Blick auf die Belastbarkeit der lokalen Stromnetze.
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck