Frage von Andreas K. • 14.09.2022
Sehr geehrter Habeck, wieso erhalte ich als Vorruheständler nicht die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Lt. meinem Arbeitgeber sind Vorruheständler hiervon ausgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Habeck,
nachdem ich als Vorruheständler bei der 1. Auflage der Energiepauschale leer ausgegangen bin, dachte ich bei 2. Auflage dabei zu sein. Leider erhielt ich nun von meinem Arbeitgeber folgende Auskunft:
"Vorruheständler haben keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale, weil sie keinen Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung beziehen."
Ist es von der Regierung gewollt, dass dieser Personenkreis im Gegensatz zu Rentnern ausgeschlossen bleibt, oder liegt hier handwerklicher Murks vor?
Freundliche Grüße
Andreas K.
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen