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Robert Habeck
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Frage von Manfred K. •

Rückwärts laufende Stromzähler

Nachdem inzwischen Stromzähler auch rückwärts laufen dürfen (bei Balkonkraftwerken BKW), habe ich mich an meinen Versorger EnBW gewandt und gefragt, ob nicht im Rahmen der Gleichbehandlung der rückgespeiste Strom, den ich an meinem 2-Richtungszähler ablese, mir abgezogen werden könnte. Seit Monaten warte ich auf eine Antwort. Was kann ich tun? Gibt es hier eine Änderung? Von den 670 kWh/a, die ich ernte, speise ich ca. 100 kWh/a ein und verschenkte das. Es wäre als kleines Dankeschön zu verstehen, wenn hier die Regelung geändert werden würde und der Strom nicht verschenkt werden muß. Vielen Dank im voraus!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Es ist im Wesentlichen am 16. Mai in Kraft getreten. Mit verbesserten Vergütungen gerade für Gewerbe und den Mittelstand genauso wie mit größeren Balkonsolaranlagen für Mieter*innen. An verschiedenen weiteren Stellen entschlacken wir bürokratische Regelungen. Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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