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Robert Habeck
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Herr Habeck,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.

 

Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.

 

Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.

 

Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Robert Habeck

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