Osterpaket rückwirkend?
Guten Tag Herr Habeck,
ich bedauere alle neuen Photovoltaikanlagen Betreiber ( ich zähle mich dazu). Wir haben uns auf die Politik verlassen, das die neue Vergütung Rückwirkend gelten soll, damit die Neuanlagen schnellstens angeschlossen werden und es nicht zu einem Anmeldestau kommt. Was soll ich sagen, meine Anlage wurde Juni 2022 angeschlossen und ich wurde mal wieder von der Politik enttäuscht 😞
Ich speise zwar nur meinen Überschuss ein, aber entlaste die Umwelt genau so, wie ein Volleinspeiser!
Warum wurden wir mal wieder belogen?
Freundliche Grüße
Torsten L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt. Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden. Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war. Was allerdings erreicht wurde: Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck