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Robert Habeck
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Frage von Helmut F. •

Nach welchen Kriterien wurde die Deckelung des Strompreises bei 40 Cent/kwh entschieden?

sehr geehrter Herr Habeck,
bzgl. der u.a. von Ihnen eingeführten Strompreisbremse mit der Deckelung bei 40 Cent/kwh entlasten Sie meiner Meinung nach den geringsten Teil der Verbraucher. Verbraucher welche seit Jahren ihren Versorgern treu bleiben, sind derzeit in den meisten Fällen zwar Erhöhungen der Preise ausgesetzt aber unter 40 Cent/kwh. Somit wird der Großteil aller Verbraucher - speziell im Strombereich - nicht entlastet wo gegen Öl-, Pellets- und Gasverbraucher drastisch entlastet werden.
Es ist unverhältnismäßig wenn man die Vergleichswerte der einzelnen Verbraucher (Gas, Öl und Pellets) zu Strom nimmt. gerne erwarte ich Ihre Erklärung hierzu.
MFG
Helmut F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die Preise an den Energiemärkten sprunghaft gestiegen und haben für eine lange Zeit ein historisches Hoch erreicht. Besonders betroffen von den Preiserhöhungen war der Erdgaspreis, signifikante Preissteigerungen erfolgten aber auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets.

Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden. Ebenso gilt die Entlastungsmöglichkeit auch für Energieträger wie Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.

Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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