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Robert Habeck
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Frage von Frank N. •

Muss ich jetzt meinen analogen Drehstromzähler ohne Rücklaufsperre, durch einen Zweirichtungszähler ersetzen lassen. Es geht um ein BKW und nicht um eine Solardachanlage mit mehreren KW.

Mein Versorger möchte zeitnah meinen alten Drehstromzähler ohne Rücklaufsperre austauschen.
Darin sehe ich definitiv eine Nachteil, da der eingespeißte nicht genutzte Strom, nicht vergütet wird, und ich diesen nicht verbrauchen kann.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Es ist im Wesentlichen am 16. Mai in Kraft getreten. Mit verbesserten Vergütungen gerade für Gewerbe und den Mittelstand genauso wie mit größeren Balkonsolaranlagen für Mieter*innen. An verschiedenen weiteren Stellen entschlacken wir bürokratische Regelungen. Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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