Frage von Werner G. • 13.03.2024
Muss ein Haushalt als Letzt-verbraucher bei der Gaspreisbremse bei Falscher Jahresverbrauchsprognose 2021 die errechneten Mindermengen selbst Tragen?
Sehr geehrter Herr Habeck,
die Energielieferanten Berufen sich darauf dass die Jahresverbrauchsprognose nicht geändert werden könne und sie deshalb den Differenzbetrag der bei korrekter Anwendung der Berechnung über den Jahresverbrauch 2021 erzielt wird bei der Preisbremse nicht ausgleichen können.
Der Fehler beruht auf einer Unterjährigen Jahresabrechnung des Vorlieferanten die für 2021 nur 10 Monate ausweist obwohl 12 Monate Verbrauch vorliegen.
Es wurden also nur Zählerstände März bis Dez Berechnet.
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen