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Robert Habeck
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Frage von Ralph R. •

Moin Herr Habeck, wann wird die angekündigte Regelung umgesetzt, dass Wärmepumpenanlagen die in 2022 in Betrieb genommen wurden, bei der Strompreisbremse gesondert berücksichtigt werden?

Sehr geehrter Herr Habeck, wir hatten im Januar 2022 eine PV-Anlage auf unserem Hausdach installiert und damit den Verbrauch an elektr. Energie deutlich reduziert. Im Dezember 2022 dann noch eine Luft-Wärme-Pumpe... Die Berechnung des Strompreiskontingentes wurde aus dem Netzbezug von 2022 ermittelt. Diese Strommenge reicht jetzt nicht mehr!
Wir sind dabei, die WP mit einem eigenen Zähler auszurüsten; leider ist das nicht so einfach. Unserer Elektriker kann sich vor Arbeit nicht retten und die neuen digitalen Smart-Meter (die vom regionalen Netzbetreiber bereitgestellt werden) stehen offenbar nicht zur Verfügung. Es wird also dauern, bis wir für den WP-Energiebedarf einen separaten Stromliefervertrag abschließen können (mit aktuell günstigeren Preisen, als durch den Strompreisdeckel gesetzt). Unser Stromversorger sagte auf Nachfrage, das Kontingent wurde durch den Netzbetreiber ermittelt und der Netzbetreiber reagiert nicht, auf meine Nachfrage, ebenso die Bundesnetzagentur.

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