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Robert Habeck
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Frage von Erika G. •

Mit welchem Recht gibt es keinen Heizkostenzuschuss für die Ölheizung. Unsere Heizung ist neu und nach neusten Erkenntnissen zugelassen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die Preise an den Energiemärkten sprunghaft gestiegen und haben für eine lange Zeit ein historisches Hoch erreicht. Besonders betroffen von den Preiserhöhungen war der Erdgaspreis, signifikante Preissteigerungen erfolgten aber auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets.

Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden. Ebenso gilt die Entlastungsmöglichkeit auch für Energieträger wie Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.

Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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