Mit dem Gesetz EEG 2023 §2 wird auf das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien orientiert. Kann man für PV-Anlagen bei Verschattungen durch Bäume mit Durchführungsbest. rechnen?
Sehr geehrter Herr Habeck, in der Praxis stehen noch immer die Baumschutzsatzungen über dem $ 2 EEG 2023. Aus unserer Sicht könnten z.B. wir mit einer PV-Anlage 13 Kwp ca. 1700 kwh/a mehr erzeugen, wenn die geschützten Bäume gefällt oder kronengekürzt werden. In der Praxis stößt man noch heute auf den Grundsatz-"War der Baum oder die PV-Anlage eher da". In 99% dieser Fälle sind natürlich die Bäume früher da gewesen, da es sich bei den erneuerbaren Energien um eine Technologie der Neuzeit handelt. Wir stoßen in der Praxis auf kein Verständnis, dass bei entsprechenden Schutzgüterabwägungen die Energieerzeugung vorrangig bewertet wird. Viele Behörden berufen sich noch heute auf das "alte Recht". Aus den genannten Gründen sehen wir eine Notwendigkeit, dass gesetzliche Anpassungsbestimmungen die effektive Nutzung der erneuerbaren Energien bei Baumverschattungen noch mehr Klarheit bei der Auslegung schaffen. Somit könnte mit vorhandenen Anlagen noch mehr Energie erzeugt werden. Danke!