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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Edgar H. •

Mein von mir bewohntes 1-Familien-Haus wurde von meinen Großeltern 1924 mit entsprechend unzureichender Energieeffizienz erbaut. Wie kann ich (72 Jahre, "Grundsicherug") eine Sanierung finanzieren ?

Sehr geehrter Herr Habeck,

Selbstverständlich hätte ich für mein 100 Jahre altes Haus sehr gerne neben einer Wärmedämmung auch eine Alternative zu den beiden Gasbrennern für Heizung und Warmwasser. Auch eine Solaranlage wäre ideal, denn die Hälfte des Daches liegt ganztags in der Sonne - so sie denn scheint.

Bei einer finanziellen Förderung von maximal 80 % der Kosten hierfür müsste ich bereits bei 80.000 Euro für evtl. Gesamtinvestitionen einen Eigenanteil in Höhe von 16.000 Euro aufbringen, wofür mir jedoch schon allein wegen meines Alters mit Sicherheit keine Bank einen Kredit gewähren würde; einmal ganz von meinem monatlichen 'Einkommen' abgesehen.

Besteht evtl. die Chance, dass in derartigen Härtefällen die staatliche Förderung auf 100 % erhöht wird ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wird die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs verschoben. Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet. Die Ampelkoalition ist sich einig, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zu folgen. Der Inhalt und die Ziele des Heizungsgesetzes bleiben gleich: Der Einbau erneuerbarer Heizungen wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken. Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatischer und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit.

In den Beratungen wurde neben der besseren Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung vor allem mehr Förderung für Menschen mit wenig Einkommen beschlossen. Der Anteil der Förderung an den Investitionskosten wird auf bis zu 70 Prozent erweitert und Mieterinnen und Mieter durch die Deckelung der Kosten geschützt. Den Umstieg auf klimafreundliche Wärme unterstützen wir für alle mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit setzen wir einen starken Anreiz, beim Klimaschutz Tempo zu machen. Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze. Die genannten Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70 Prozent aber nicht übersteigen.

Zusätzlich zur Förderung wird es ein neues Kreditprogramm geben, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird nicht nur für den Heizungstausch gewährt, sondern auch für andere Klimaschutzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände.

Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Mieter*innen werden vor hohen Kosten geschützt, indem die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt wird. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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