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Robert Habeck
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Frage von Walter L. •

Mein Elterhaus (BJ 1950, Gasheizung von 2001) ist vermietet, um meine knappe Rente aufzubessern. Gibt es in Zukunft für eine energetische Sanierung incl. Wärmepumpe Zuschüsse?

Meine Zukunftsplanung sah vor, mit der Miete meine knappe Rente aufzubessern (siehe "ihre Frage"). Die jetzige Gasheizung ist 22 Jahre alt. Bei einem Heizungstausch müsste ich nicht nur eine Wärmepumpe einbauen, sonder das alte Haus (BJ 1950) auch energetisch sanieren.
Kosten geschätzt 80 - 100000 €!!!
Wie soll das finanziert werden (ich bin 67 Jahre alt!)?
Bei einem Verkauf würde ich bereits jetzt einen deutlich geringeren Preis erzielen, da der Käufer sich hier auf das neue GEG bezieht.
Damit ist meine geplante Zukunft nicht mehr realisierbar!
Wird hier an eine Bezuschussung in solchen Fällen auch dann gedacht, wenn der Eigentümer in einem solchen Fall nicht in dem vermieteten Objekt wohnt und ansonsten keine weiteren vermieteten Immobilien besitz?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wird die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs verschoben. Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet. Die Ampelkoalition ist sich einig, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zu folgen. Der Inhalt und die Ziele des Heizungsgesetzes bleiben gleich: Der Einbau erneuerbarer Heizungen wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken. Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatischer und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit.

In den Beratungen wurde neben der besseren Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung vor allem mehr Förderung für Menschen mit wenig Einkommen beschlossen. Der Anteil der Förderung an den Investitionskosten wird auf bis zu 70 Prozent erweitert und Mieterinnen und Mieter durch die Deckelung der Kosten geschützt. Den Umstieg auf klimafreundliche Wärme unterstützen wir für alle mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit setzen wir einen starken Anreiz, beim Klimaschutz Tempo zu machen. Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze. Die genannten Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70 Prozent aber nicht übersteigen.

Zusätzlich zur Förderung wird es ein neues Kreditprogramm geben, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird nicht nur für den Heizungstausch gewährt, sondern auch für andere Klimaschutzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände.

Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Mieter*innen werden vor hohen Kosten geschützt, indem die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt wird. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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