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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helena B. •

LNG-Terminal ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Bedarfsfeststellung?

Sehr geehrter Herr Habeck,
die DUH informiert in einer E-Mail darüber, dass die LNG-Terminals auf Rügen zur Gasversorgung nun doch verwirklicht werden sollen und zwar im Eilverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Bedarfsfeststellung. Mal abgesehen von den berechtigten Protesten der Zivilbevölkerung und Umweltverbänden schreibt die SZ, dass es keinen Beleg über die Notwendigkeit des Standorts gibt. Laut der Information der DUH seien die neuen Terminals sogar ganz überflüssig. Können Sie uns erklären, warum die Terminals auf der Insel Rügen gebaut werden sollen, wenn diese nicht mal für die Versorgungssicherheit nötig sind und uns gleichzeitig wiederum auf Jahre hinaus klimaschädliche Emissionen bescheren? Warum wird nicht in klimafreundliche Energielieferanten investiert und damit die Energiewende beschleunigt? Wir - viele Bekannte und Freunde sowie ich selbst - sind über Ihre Unterstützung dieses Vorhabens als Klimaschutzminister enttäuscht.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Aufbau deutscher Flüssigerdgas-(LNG-)Importkapazitäten verfolgt das Ziel, möglichst schnell Versorgungssicherheit für Deutschland und Europa herzustellen. Hinzu kommt, dass der Pipelinestrang von Lubmin einen essentiellen Beitrag insbesondere für die Gas-Versorgung des Osten Deutschlands sowie Osteuropa leistet. In Lubmin können aufgrund der vorhandenen Infrastruktur größere Gasmengen ohne zusätzliche Ausbaumaßnahmen zeitnah und zuverlässig eingespeist werden. Dies ist an den Einspeisepunkten der Nordsee und der westeuropäischen Nachbarländer ohne weitere Ausbaumaßnahmen, deren Abschluss nicht vor 2026 realisiert werden kann, nicht gegeben.

Die Bundesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Tourismus für die Insel Rügen bewusst. Auch vor diesem Hintergrund wurden mehrere alternative Standorte geprüft. Zugleich mussten anderen Faktoren, etwa die besondere Verantwortung für die Energieversorgungssicherheit, in die Überlegungen einfließen. 

In die Prüfung von Standortalternativen sind auch die geographischen Rahmenbedingungen und ein Abgleich von mit anderen Nutzungs- und Schutzinteressen eingeflossen. Materielle Umweltstandards werden zudem nicht abgesenkt. Alle geltenden Umwelt- und Lärmschutzstandards werden eingehalten. Dies ist unabhängig von der Standortwahl.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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