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Robert Habeck
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Frage von Karen S. •

Könnten Sie bitte konkrete Durchführungsbestimmungen zum §2 EEG besonders gegenüber dem Baumschutz erlassen?

Sehr geehrter Herr Habeck,
wie auch Herr Eberhard G. am 11.11.2022 erging es mir mit einer beantragten Fällgenehmigung von 5 großen Bäumen, die Richtung Süden einer PV-Anlage auf meinem Dach entgegenstehen. Ich möchte meine schmutzige Ölheizung schon jetzt (nicht erst in 15 Jahren) gegen eine Wärmepumpe eintauschen. Da mein Haus ein Altbau ist, werde ich wohl eine Wärmepumpe mit hoher Vorlauftemperatur benötigen. Die braucht besonders viel Strom. Gleichzeitig möchte ich mir auch statt meines Dieselautos ein E-Auto zulegen. Das braucht noch mehr Strom. Zur Kostendämpfung, und weil der Strom aus der Steckdose noch immer im Winter zum großen Teil mit Kohle hergestellt wird (s. Electricity Maps), möchte ich eine PV-Anlage auf meinem Dach installieren. Allein - die Untere Naturschutzbehörde erlaubt es nicht wegen der kommunalen Baumschutzverordnung und kümmert sich nicht im geringsten um §2 EEG 2023. So kann das nicht weitergehen, sonst werden wir die Klimaneutralität niemals schaffen.

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