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Robert Habeck
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Frage von Alexander S. •

Kann man dem Bauernverband den gemeinnützigen Zweck aberkennen?

Ist der Bauernverband e.V. ein gemeinnütziger Verein? Gemeinnützig setzt die Beachtung von Grundrechten voraus. Gemeinnützig heißt laut Abgabenordnung AO §52,: …. „Selbstlos“ und gem. Abs. (2), Nr.8 auch: „Förderung des Natur-, Umweltschutzes und Klimaschutzes ….…“. Der Bauernverband aber fördert die Rechte und den maximalen Geldfluss der Großindustrie mit ihren riesigen Hallenkomplexen und der massenhaften Gülle, mit denen sie unsere Lebensgrundlage vernichten. Also Klimaschutz sehe ich bei den Mitgliedern (Industrie) des Bauernverbandes nicht. Ca. 90% der kleinen Bauernhöfe sind nicht im Bauernverband. Kann man dem Bauernverband den gemeinnützigen Zweck aberkennen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, streben wir eine nachhaltige, zukunftsfähige Landwirtschaft an. Das bedeutet, dass die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können und diese Wirtschaftsweise der Umwelt, den Tieren und dem Klima gerecht wird. Um ländliche Strukturen zu erhalten, werden wir die regionalen Wertschöpfungsketten stärken. Dafür sind auch dezentrale Verarbeitungsstrukturen wichtig.

Eine Transformation hin zu geschlossenen Kreisläufen kann nur gemeinsam mit allen Akteuren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft funktionieren. Um Strukturen einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft zu erreichen, bedarf es also einer guten Kommunikation mit allen in der Agrarkette Beteiligten – mit kleinen und großen landwirtschaftlichen Betrieben und auch mit dem Bauernverband.

Einen Ausschluss einzelner Interessensverbände aus dem gesellschaftlichen Diskussionsprozess halten wir zur Erreichung der großen Aufgabe der nachhaltigen Transformation der Landwirtschaft nicht für förderlich. Eine demokratische Gesellschaft sollte die unterschiedlichen Interessenspositionen aushalten, auch wenn diese u. a. wirtschaftliche Partialinteressen widerspiegeln.

Bezüglich des Klima- und Umweltschutzes haben wir bereits den GAP-Strategieplan dahingehend angepasst, dass ökologisch wirtschaftende Betriebe nicht benachteiligt werden. Dafür haben wir die Kombinationsmöglichkeiten von Ökolandbauförderung und Öko-Regelungen optimiert und das Ziel, 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 verankert.

Allumfassend möchte ich an dieser Stelle betonen, dass wir die gesamte Landwirtschaft in ihrer Vielfalt an den Zielen Umwelt-und Ressourcenschutz ausrichten werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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