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Robert Habeck
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Frage von Sabine W. •

Jeder Steuerpflichtige soll vom Arbeitgeber 300,00 € Energiezuschuss Brutto erhalten. Wie ist die Auszahlung bei Teilzeitbeschäftigte ebenfalls Brutto oder anteilig.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Die Energiepreispauschale wird jedem erwerbstätigen Steuerpflichtigen ausgezahlt. Hierbei kommt es auf das Vorliegen von Erwerbseinkommen an, ohne, dass auf den zeitlichen Umfang abgestellt wird. Insofern werden auch Menschen in Teilzeit die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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