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Robert Habeck
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Frage von Börje D. •

Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2022 zugelassen werden.

Sehr geehrter Herr Habeck,

ich habe vor rund zwei Monaten ein Elektrofahrzeug bestellt, das auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gelistet ist. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine wird das Fahrzeug, das ursprünglich im Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen werden sollte, voraussichtlich frühestens Mitte 2023 geliefert werden können. Nun habe ich zwei Fragen:

1. Wird die Höhe des Umweltbonus von 6.000,– € (je zur Hälfte von Hersteller und von der Bundesregierung) auch in 2023 bleiben? Laut ADAC soll es Pläne der Bundesregierung geben, diesen zu verringern.

2. Gibt es Pläne, die Innovationsprämie in Höhe von 3.000,– € für Autos, die in 2023 zugelassen werden, zu verlängern? Falls nicht, gibt es Pläne, diese Prämie auf das Datum der verbindlichen Bestellung des Fahrzeugs zu beziehen und nicht auf das Zulassungsdatum?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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