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Robert Habeck
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Frage von Martina S. •

Ich habe von 21 zu 22 nicht genau das Doppelte mehr an Heizkosten bezahlt. Bleibe ich deshalb als 100 % Schwerbehind.Rollstuhlfahrerin auf meinen Kosten bei 19°C sitzen? Bekomme ich wenigstens was?

Sehr geehrter Herr Habeck,
mit großem Interesse verfolge ich die neuerlichen Entlastungsmaßnahmen auch für Heizölkunden. Mich stört jedoch, dass ich nur bei mehr als doppelten Kosten zuschussfähig bin. Ich bin nur knapp darunter. Es ist eine Farce! Woher konnte ich wissen, dass ich lieber z.B. 10 % teurer hätte tanken sollen...? Als stets preisbewußte, vorsorgende Rentnerin falle ich durch das fragwürdige Raster. Habe ich als Hausbesitzerin im Dorf neben meiner MS-Erkrankung meine Nachteile selbst auszugleichen? Gibt es in meinem Fall wenigstens eine Ausnahme-Regelung?
Vielen Dank für eine individuelle Antwort.
Schöne Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
Martina S. und Ehemann Peter

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die Preise an den Energiemärkten sprunghaft gestiegen und haben für eine lange Zeit ein historisches Hoch erreicht. Besonders betroffen von den Preiserhöhungen war der Erdgaspreis, signifikante Preissteigerungen erfolgten aber auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets.

Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden. Ebenso gilt die Entlastungsmöglichkeit auch für Energieträger wie Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.

Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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