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Robert Habeck
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Frage von Uwe L. •

Gilt die Strompreisbremse für Wärmepumpen auch für E-Mobilität ? Die Stromversorger bieten kombinierte Tarife für Wärmepumpen und E-Autos an (ein Zähler - mit Unterbrechungen)

Sehr geehrter Herr Habeck,
erfreut habe ich Ihre Antwort auf meine (und viele gleichlautende Anfragen) gelesen, Demnach gibt es ab 1.8.2023 ein Strompreisbremse von 28 Cent für den Strom von Wärmepumpen.
Nun ist es so, dass viele Energieversorger den Wärmestrom Tarif auch für E-Autos anbieten, das heißt dass der E-Auto Strom über den gleichen Zähler läuft. Wir haben seit 11 Jahren eine Wärmepumpe (Erdwärme) und seit 1/2 Jahr ein E-Auto mit eigener Wallbox, beides läuft über einen Zähler.
Gilt die Strompreisbremse damit auch auch für E-Autos, wenn sie über den Zähler mit Stromunterbrechungen geladen werden ?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe L.

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