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Robert Habeck
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Frage von Manfred K. •

Genehmigung der Eigentümergemeinschaft für Balkonkraftwerk

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 6- Familienhaus. Man will uns nicht die Installation eines Balkonkraftwerk erlauben. Auch die Heizung darf im Sommer nicht ausgeschaltet werden. Warum wird das Energiesparen vom Gesetzgeber nicht erleichtert? Konservative Eigentümergemeinschaften können alle Anstrengungen vereiteln.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Grüne unterstützen den Ausbau von Balkonkraftwerken (Steckersolargeräte) und setzen uns dafür ein, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung zu verbessern. Balkonkraftwerke sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten. Wir wollen, dass jede*r Mieter*in oder Eigentümer*in möglichst einfach ein Balkonkraftwerk installieren kann.

Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht. Unter anderen sollen die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht abgesenkt werden. Hierzu sollen Steckersolargeräte (bzw. ihre Installation) in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderung aufgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FAQ/FAQ_RefE_Online-Versammlungen_Steckersolargeraete_Dienstbarkeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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