Die Antwort auf die Frage von Peter K. kann mich nicht zufriedenstellen. Ich frage deshalb noch einmal: Warum werden Rentner bei dem einmaligen 300 Euro-Zuschuss nicht berücksichtigt?
Die Bundesregierung reagiert auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten mit einem Entlastungspaket. Unter anderem soll es eine sogenannte Energiepreispauschale geben. Konkret heißt das, dass allen einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig eine Summe von 300,00 Euro als steuerpflichtiger Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt wird. Wie bitte? Wir haben immer gedacht, dass gemäß Art. 3 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Wo werden hier bitteschön die deutschen Rentner oder die erwerbsfähigen Bürger, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen länger arbeitsunfähig sind, bei dieser Entlastungsmaßnahme berücksichtigt? Sie brauchen mir auch nicht schreiben, dass die Rentner schließlich eine Rentenanpassung erhalten, denn auch bei den Erwerbstätigen können die Gehälter steigen. Trotzdem bekommt diese Gruppe 300 Euro. Abgesehen davon gibt es genug Erwerbstätige, die diese 300 Euro aufgrund ihres Verdienstes nicht nötig haben.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass viele Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck