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Robert Habeck
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Frage von Dieter R. •

Der französische Staatsrat hat am 8.3.24 entschieden, d. Genehmigungen für Onshore- WKA, die nach dem 21.10.21 erteilt wurden, ungültig sind. Wie unterscheidet sich davon die Situation in Deutschland?

Sehr geehrter Herr Habeck,
der französische Staatsrat hat mit Beschluss vom 8.3.24 das "Protokoll zur Messung der akustischen Auswirkungen eines Onshore- Windparks" vom 21.10.21 für ungültig erklärt und damit alle Baugenehmigungen, die nach den neuen Vorgaben erteilt wurden, ebenfalls für ungültig erklärt!
Damit ist in Frankreich die Situation entstanden, dass eine große Anzahl von WKA vom Netz genommen werden müssen und bereits fertiggestellte Onshore- WKA nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Was ist in Deutschland besser gelaufen, damit bislang geltendes Umweltrecht ohne Probleme "entschärft" werden konnte?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter R.

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