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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dieter R. •

Das GEG fordert Heizungen, die mit min. 65% EE betreibbar sind. Warum sind W.-Pumpen favorisiert, obwohl z. Z. der Strommix < 50% ist, nur wenig steigt und die 65 % bis 2030 kaum erreichen kann!

Sehr geehrter Herr Habeck,
unser Strommix ist zur Zeit <50%. Ausgewiesene Fachleute sind überzeugt, dass der EE- Anteil unseres Strommix nur langsam wachsen kann u. möglicherweise die geforderten 65% bis 2030 nicht erreichen wird.
Dies deshalb, weil die als Backup gedachten 30 bis 50 wasserstoffbefeuerten KW sehr wahrscheinlich nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und der notwendige Netzumbau aller Spannungsebenen voraussichtlich nicht planmäßig erfolgt.
Außerdem ist davon auszugehen, dass die unausweichlichen Stromimporte keinen besonderen EE- Anteil aufweisen können, also deutlich unter 65% liegen dürften.
Zusätzlich wird der Strombedarf beträchtlich steigen!
Warum also favorisiert das GEG die Wärmepumpen, obwohl diese gemäß Wortlaut dieses Gesetzes gegenwärtig nicht verbaut werden dürfen u. dies für längere Zeit so bleiben wird!
Gibt es gesetzlich verbürgt eine Ausnahmereglung, mit der Planungssicherheit besteht und für wie lange gilt diese?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet. Damit werden ab 2024 alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben. Für die Technik besteht dabei Wahlfreiheit. Der Klimaschutz zieht so auch in unsere Heizungskeller ein und sorgt für eine sichere Zukunft für uns und nachfolgende Generationen. Gleichzeitig steht die soziale Unterstützung der Eigentümer*innen, um so allen Menschen gezielt unter die Arme zu greifen. Durch Ausnahmen für Härtefälle und Regelungen zum Mieterschutz nehmen wir alle Menschen mit. Außerdem wird es Übergangsfristen bei Heizungshavarien, dem Anschluss an das Wärmenetz und der Umstellung von Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen geben. So wird Sicherheit gegen steigende Preise bei fossilen Heizungen und bezahlbare Wärme geschaffen. Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zu einer klimafreundlichen, bedarfsgerechten und vielfältigen Wärmeversorgung. Und sie sind auch ein Gebot für dauerhaft bezahlbare Wärme. Eine Wärmeversorgung beruhend auf Erneuerbaren schützt Mieter*innen und Selbstnutzer*innen von Wohneigentum vor stark steigenden Heizkosten. Denn fossile Energieträger werden auf absehbare Zeit noch teurer werden. Das geht die Ampel-Regierung an und bringt faire und soziale Wärme nach Deutschland. Die geplanten Regelungen zum Erneuerbaren Heizen bedeuten keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien machbar und finanzierbar ist, sieht der Gesetzentwurf technologieoffene Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.

Ab 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen müssen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Die grundsätzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren des bereits geltenden Gebäudeenergiegesetzes besteht fort. Künftig soll aber eine zeitliche Obergrenze gelten. Heizkessel dürfen nur bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. 

Zusammenfassung:

*             Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

*             Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können (auch mehrmals) repariert werden.

*             Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung vorbereitet werden kann.

*             Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe    betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen.

*             Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

*             Video von Minister Habeck zum Gebäudeenergiegesetz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Videos/2023-some/0419-habeck-erklaervideo-geg/video.html

*             Allgemeine Informationen zum Energiewechsel unter anderem zum Heizen mit Erneuerbaren, zu Förderprogrammen, Online-Veranstaltungen und weiterführende Links: www.energiewechsel.de              http://www.energiewechsel.de/ 

*             Zur Energieberatung: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/energieberatung-uebersicht.html

*             Überblick über die Novelle des GEG: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/U/230403-ueberblick-novelle-gebaeudeenergiegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

*             FAQ zu den geplanten Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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