Ausbau / Genehmigung von Freiflächen PVA
Sehr geehrter Herr Minsiter Habeck,
ich habe mich im Vorfeld bereits mehrfach an ihr Haus gewandt, auch an ihr Ministerialbüro.
Sie haben in § 2 EEG die Errichtung und den Ausbau von erneuerbaren Anlagen als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse als Bundesgesetzgeber formuliert.
Ich erlebe auf der kommunalen Ebene allerdings, dass Vorhaben wie die Errichtung meiner Freiflächen PVA im Stadtrat abgelehnt werden.
Auf Nachfrage welches Rechtsgut zum Zeitpunkt der Abwägung und Beschlussfassung das überragende öffentliche Interesse von Ihnen als Bundesgesetzgebers überwogen hat bekommt man keine Antwort.
Wann ändern Sie endlich das Baugesetzbuch und befreien uns von solchen dysfuntkionalen Strukturen?
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat als Gremium am 06.07.2023 über die Beschlussvorlage 216-26-2023 geschlossen entschieden.
Vielleicht können sie denen mal klarmachen, dass das so nicht geht kommunale Selbsverwaltung hin oder her aber Gallien gegen Rom geht gar nicht.
Gruß C.E