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Robert Habeck
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Frage von Thomas H. •

Auf Gas wird künftig verringerter Mehrwertsteuersatz erhoben. Sind Haushalte ohne Gasheizung Bürger zweiter Klasse?

Sehr geehrter Herr Habeck,
es klingt fast so, als wären von erneut steigenden Energiekosten allein Haushalte betroffen, die mit Gas heizen. Dabei haben die übrigen Energielieferanten und Stadtwerke längst im Vorgriff reagiert. Seit Januar wurde der hiesige Arbeitspreis für Strom um über 56 Prozent erhöht (die entfallene EEG- Umlage gleich mit "kassiert"). Die steigenden Bezugskosten, die sich ja am Gasmarkt orientieren, wurden damit schon eingepreist und werden nach der Gasumlage weiter steigen. Darauf kommen dann noch 19% Mehrwertsteuer.
Als Mieter kann ich mir - wie alle Mieter -
meine Heizung leider nicht aussuchen und die Nachtspeicheröfen nicht hinauswerfen. Unabhängig davon steht die Frage nun im Raum, weshalb nun auf den Gasbezug - aber nur hier!? - der verringerte Mehrwertsteuersatz gelten soll. Wo bleibt die Gleichbehandlung der übrigen Haushalte, die nicht mit Gas heizen?
Freundliche Grüße
T. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.

 

Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.

 

Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.

 

Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Robert Habeck

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