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Robert Habeck
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Frage von Harald W. •

Anfrage von Herrn Johann F. vom 15.07.2023 bezüglich Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strompreis

Sehr geehrtes Team Habeck,
den gewaltigen Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Strombezugspreis erklären Sie mit den Netzunterhaltungskosten.
Wenn dem wirklich so wäre, warum darf dann der Bürger das von ihm großzügigst finanzierte Stromnetz nicht auch durch rückwärtslaufende Stromzähler bei Balkonkraftwerken nutzen? Schließlich reden wir hier über Ersparnisse im Centbereich! Die Bundesregierung sagt ja selbst, dass Balkonkraftwerke eine nur untergeordnete Rolle spielen. Gönnen Sie das dem Bürger nicht? In anderen Ländern ist es selbstverständlich! Wieso erwarten Sie, dass Bürger in Anlagen investieren und den erzeugten Strom den Energieversorgern kostenfrei überlassen? Geht es nicht vielmehr darum, den verbilligten Industriestrom durch den Bürger zu finanzieren? Halten Sie solche Regelungen für gerecht und moralisch vertretbar? Denken Sie ernsthaft, auf eine solche Weise, die Bürger auf einen gemeinsamen Weg zu einer gemeinsamen Energiewende mitzunehmen?
MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Es ist im Wesentlichen am 16. Mai in Kraft getreten. Mit verbesserten Vergütungen gerade für Gewerbe und den Mittelstand genauso wie mit größeren Balkonsolaranlagen für Mieter*innen. An verschiedenen weiteren Stellen entschlacken wir bürokratische Regelungen. Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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