Aktuell ist es nicht jedermann (Mieter in Wohnungen) möglich, Solarenergie zu erzeugen und zu Nutzen. Können Sie sich bitte zeitnah dafür einsetzen,dass Mieter Solarmodule an/auf Balkon nutzen dürfen?
Energiepreise (Strom, Kraftstoff) gehen durch die Decke. Folglich auch alle Güter. Die nächste Nebenkostenabrechnung und Stromrechnung werden viele in die Knie zwingen. Das Einzige bei dem Mieter etwas sparen könnten,wäre der Strom. Der Großteil der Bevölkerung wohnt jedoch zur Miete in Wohnhäusern, mit vielerlei Parteien. Mittels sog. Balkonkraftwerke könnte jeder Mensch in Deutschland 600 Watt selbst erzeugen. Hat man sich erstmal durch alle bürokratischen Hürden gekämpft, muss noch immer der Vermieter und die Erlaubnis aller Wohnungseigentümer im Haus eingeholt werden. Mein Vermieter hat mein Vorhaben abgesegnet, alle 18 anderen Eigentümer (allesamt Rentner) haben mir ein Solarmodul hängend am Balkon, untersagt. Lediglich ein unsichtbares Aufstellen auf dem Balkon würde man mir erlauben.
Es bedarf schnellstmöglich eine politische Erlaubnis von oben, um die Energiewende voran zu treiben und auch sozial schwache (normale!) Bürger zu unterstützen und nicht nur wohlhabende Hausbesitzer.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Grüne unterstützen den Ausbau von Balkonkraftwerken (Steckersolargeräte) und setzen uns dafür ein, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung zu verbessern. Balkonkraftwerke sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten. Wir wollen, dass jede*r Mieter*in oder Eigentümer*in möglichst einfach ein Balkonkraftwerk installieren kann.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht. Unter anderen sollen die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht abgesenkt werden. Hierzu sollen Steckersolargeräte (bzw. ihre Installation) in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderung aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck