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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jens K. •

Ab 2024 planen Sie das Verbot des Neu-Einbaus von Öl- und Gasheizungen. Können Sie per Definition die "Reparatur" von einem "Komplett-Tausch" einer Öl- oder Gasheizung trennen / definieren?

Im Focus las ich:
"Habeck möchte das Gesetz nun vorziehen und den Einbau reiner Gas- und Ölheizungen schon ab 2024 verbieten. Hybrid-Lösungen dürften weiterhin installiert werden, sofern sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, außerdem dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen weiter betrieben und auch repariert werden. Nur, wenn sie komplett kaputt gehen, müssen sie durch eine umweltfreundlichere Variante ersetzt werden."

Was heißt das ganz konkret? Ich habe zum Beispiel eine Gas-Brennwerttherme als Wandgerät mit einem 60l-Wasserspeicher. Gilt es bereits als Totalausfall, wenn nur der Wasserspeicher ein Leck hat und getauscht werden müsste? Kann ich das Wandgerät ersetzen, wenn der Wasserspeicher intakt ist?
Was genau gilt als "Reparatur" und wann gilt eine Heizung als "komplett kaputt".

Eine genaue Definition dieser Begriffe würde sehr vielen Hausbesitzern Planungssicherheit geben, von der diese aufgrund ihrer Gesetzesvorlage weit entfernt sind.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet. Damit werden ab 2024 alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben. Für die Technik besteht dabei Wahlfreiheit. Der Klimaschutz zieht so auch in unsere Heizungskeller ein und sorgt für eine sichere Zukunft für uns und nachfolgende Generationen. Gleichzeitig steht die soziale Unterstützung der Eigentümer*innen, um so allen Menschen gezielt unter die Arme zu greifen. Durch Ausnahmen für Härtefälle und Regelungen zum Mieterschutz nehmen wir alle Menschen mit. Außerdem wird es Übergangsfristen bei Heizungshavarien, dem Anschluss an das Wärmenetz und der Umstellung von Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen geben. So wird Sicherheit gegen steigende Preise bei fossilen Heizungen und bezahlbare Wärme geschaffen. Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zu einer klimafreundlichen, bedarfsgerechten und vielfältigen Wärmeversorgung. Und sie sind auch ein Gebot für dauerhaft bezahlbare Wärme. Eine Wärmeversorgung beruhend auf Erneuerbaren schützt Mieter*innen und Selbstnutzer*innen von Wohneigentum vor stark steigenden Heizkosten. Denn fossile Energieträger werden auf absehbare Zeit noch teurer werden. Das geht die Ampel-Regierung an und bringt faire und soziale Wärme nach Deutschland. Die geplanten Regelungen zum Erneuerbaren Heizen bedeuten keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien machbar und finanzierbar ist, sieht der Gesetzentwurf technologieoffene Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.

Ab 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen müssen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Die grundsätzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren des bereits geltenden Gebäudeenergiegesetzes besteht fort. Künftig soll aber eine zeitliche Obergrenze gelten. Heizkessel dürfen nur bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. 

Zusammenfassung:

*             Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

*             Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können (auch mehrmals) repariert werden.

*             Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung vorbereitet werden kann.

*             Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen.

*             Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

*             Video von Minister Habeck zum Gebäudeenergiegesetz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Videos/2023-some/0419-habeck-erklaervideo-geg/video.html

*             Allgemeine Informationen zum Energiewechsel unter anderem zum Heizen mit Erneuerbaren, zu Förderprogrammen, Online-Veranstaltungen und weiterführende Links: www.energiewechsel.de              http://www.energiewechsel.de/ 

*             Zur Energieberatung: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/energieberatung-uebersicht.html

*             Überblick über die Novelle des GEG: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/U/230403-ueberblick-novelle-gebaeudeenergiegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

*             FAQ zu den geplanten Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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