Frage an Robert Habeck von Maren B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
seit 28.12.2011 wurde der Gründungszuschuss im SGB III vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt.
Arbeitslose mit der Absicht sich selbständig zu machen, werden von den Arbeitsagenturen verunsichert und mit fadenscheinigen Gründen daran gehindert Anträge zu stellen, um eine Überprüfung ihres Geschäftsmodells zu erwirken.
Durch die Ermessensausübung ist davon auszugehen, dass künftig gerade auch in strukturschwachen Regionen unseres Landes keine oder nur noch sehr wenige Menschen bereit sind Arbeitsplätze zu schaffen. Der Gründungszuschuss war in der Vergangenheit eine sinnvolle Unterstützung um die finanziellen Anlaufschwierigkeiten abzufedern. Aufgrund des Vermittlungsvorrang sollen Arbeitslose mit Gründungsabsicht in Jobs vermittelt werden, zumeist noch als Zeitarbeiter, und sich von der geförderten Gründung weitestgehend verabschieden.
Bislang konnten nach Gründung Mittel aus dem ESF über die KfW beantragt werden um eine solide Basis für die Unternehmensfestigung zu schaffen, auch dieses ist außer den Pashing Out Regionen nur noch mit 50% Eigenanteil möglich.
Meine Frage an Sie: Ist damit zu rechnen, dass dieses Gesetz bzw. deren Umsetzung wieder geändert wird oder es verbindlichere Vorgehensweisen gibt?
Werden Menschen mit gleichem Profil, die in Bayern nicht vermittelt werden, einen Anspruch auf den Gründungszuschuss erhalten und ein Schleswig- Holsteiner mit Vermittlungsangebot, sei es auch noch so inakzeptabel bekommt nichts???
Ich freue mich über Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Maren Bahde
Sehr geehrte Frau Bahde,
wir Grüne halten die Umwandlung des Gründungszuschuss für Arbeitssuchende in eine Ermessensleistung für falsch und kontraproduktiv. Gerade dieses Instrument der Arbeitsmarktförderung ist sehr erfolgreich gewesen. Problematisch ist ebenso, dass Banken häufig gegenüber Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sehr skeptisch sind und in der Regel keine Kleinkredite für diese Personengruppe gewähren.
Unsere Grüne Bundestagsfraktion hat deshalb widerholt versucht, durch Anträge im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Änderungen beim Gründungszuschuss zu verhindern. CDU und FDP sind aber uneinsichtig geblieben. Die geltende Gesetzeslage ist aus Grüner Sicht unbefriedigend, aber leider nicht auf landespolitischer Ebene zu beeinflussen.
Sollten Sie selbst konkrete Beratung im Hinblick auf eine mögliche Existenzgründung in Anspruch nehmen wollen, kann ich Ihnen die landesweiten Beratungsstellen "Frau & Beruf" sowie das "Frauennetzwerk zur Arbeitssituation" in Kiel und Lübeck empfehlen.
http://www.frau-und-beruf-sh.de/
http://www.frauennetzwerk-sh.de/willkommen.html
Mit freundlichen Grüßen
Robert Habeck