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Frage von Jürgen H. •

Frage an Robert Habeck von Jürgen H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Habeck

der Kreis Segeberg (Schleswig- Holstein) setzt eine Satzungsermächtigung nach § 22a SGB II um

hat die Landeregierung hierzu ein Gesetz erlassen?
Hat eine Zustimmung zur Satzung durch die oberste Landesbehörde stattgefunden?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich,
Sozialberatung Neumünster

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Habich,

soweit ich sehen kann gibt es zwar landesrechtliche Ausführungsregeln zum SGB II aber nicht im Bezug auf § 22a. Das Bundesgesetz sieht auch nur vor, dass das Land eine Satzungsermächtigung erlassen kann, aber nicht muss.
Um das aufzuklären, macht meine Kollegin Marret Bohn eine kleine Anfrage. Wir müssten die ergebnisse in ca 3 Wochen haben. Fragen Sie dann noch einmal nach?

Beste Grüße

Robert Habeck

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