Frage an Robert Habeck von Horst B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
wenn Sie der Windenergie eine vorrangige Bedeutung bei der Versorgung des Industriestandortes BRD mit elektr. Energie zumessen, dann frage ich Sie, ob Sie dabei bedacht haben, dass bisher bei der Durchsetzung der Windenergie-Erzeugung der GG-Artikel 1 Abs. 1, der GG-Artikel 2 Abs. 2, der GG-Artikel 14 Abs. 1 und der GG-Artikel 20 a in einer mit dem GG-Artikel 20 Abs. 3 nicht zu vereinbarenden Weise unberücksichtigt geblieben sind und auch weiterhin unberücksichtigt bleiben. So wurden die enteignungsgleichen Wirkungen, die mit der Zerstörung des Landschaftsbildes infolge der WKAen- und Stromnetz- Bebauung einhergehen durch die Vertreter der "Parteien-Demokratie" ebenso wenig gesetzgeberisch berücksichtigt, wie das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beachtet wurde. Ganz zu schweigen von der Verweigerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere. Warum ist das so?
Sehr geehrter Herr Bowitz,
Ihre "Frage" ist ja keine, sondern eine Meinungsäußerung mit Fragezeichen. Insofern fällt es mir schwer, darauf zu antworten und die wirklich interrogativen Teile rauszuklabüstern. Unter Strich jedoch kann ich Ihnen antworten, dass Windenergie in Schleswig-Holstein eine so hohe Akzeptanz hat, dass regelmäßig mehr Windflächen gemeldet werden, als das Land ausweist. Meist sind es Bürgerwindparks, d.h., die Menschen selbst profitieren davon und sehen das auch so. Es gibt jedoch auch Gegenden und Gemeinden, die sich gegen Windenergie entscheiden. Und es gibt eine sehr genaue Prüfung nach gesundheitlichen, naturschutzfachlichen, denmalschutzfachlichen und landesplanerischen Gesichtspunkten. Aus meiner Sicht treffen die von Ihnen gemachten Unterstellungen nicht zu. Falls Sie das anders sehen und Sie einen Rechtsverstoß meinen feststellen zu können, würde ich Ihnen den Klageweg empfehlen, gerade wenn es sich nach Ihrer Auffassung bei der Windenergie um Verstöße gegen Grundrechte handelt. Ich vermag nicht zu erkennen, dass es sich so verhält.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Habeck