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Robert Habeck
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Frage von Erik P. •

Frage an Robert Habeck von Erik P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Habeck,

in Deutschland werden jährlich etliche Tiere durch das sog. Schächten grausam getötet, während dieses in einigen Nachbarländern (z. B. Schweiz und Niederlande) verboten ist. Wie ist Ihre Meinung zu einem generellem Verbot des Schächtens in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pohlmann,

Oft nicht, aber in diesem Fall schliesse ich mich meiner Bundestagsfraktion an:
Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft ist.

Meine Fraktion und ich begrüßen und unterstützen den Beschluss des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden ist, dass "bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit (...) Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten."

Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.

Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachten ergeben sich im Übrigen nicht nur beim betäubungslosen Schächten. Auch bei anderen Schlachtverfahren kommt es immer wieder zu Komplikationen, etwa durch eine ungenügende oder fehlerhaft vorgenommene Betäubung. Im Interesse des Tierschutzes sind alle diese Schlachtverfahren immer wieder kritisch zu prüfen und zu verbessern.

Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.

Beste Gruesse, Robert Habeck

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