Frage an Robert Habeck von Marit T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Habeck,
wie soll die S Bahn in Lübeck und die S Bahn Kiel finanziert werden
Mit freundlichen Grüssen
Marit Trave
Sehr geehrte Frau Trave,
das Gutachten geht von einem Rückgang des ÖPNV-Verkehrsanteils von jetzt 12% auf 9,7% im Jahr 2020 aus, ohne Bestandsverbesserung, und auf 10,8% mit Verbesserungen im bestehenden System. Aber die Kieler Region wächst zusammen, werktäglich gibt es 52.000 Einpendler und 20.000 Auspendler. Das Nutzen-Kosten -Nutzen-Verhältnis für die SRB beträgt 1,9, also für einen investierten € kommen volkswirtschaftlich 1,9 € zurück. Die SRB vermeidet 71 Millionen PKW-km pro Jahr. Die SRB kostet 386 Mio. €, für Fahrstrecke und Fahrzeuge, Bund (60%) und Land (15%) zahlen 75 % der Infrastrukturinvestitionen (Gleise und Betriebshof), 220 Mio. €. sollen über ÖPP-Modell umgesetzt werden, die Investitionsbank hat einen Kostenvorteil von 10% errechnet.
2020 werden bei konservativ geschätzten Nutzerzuwächsen folgende Betriebskostenanteile erwartet:
- LH Kiel 8,3 Mio. €
- Land SH 5,8 Mio. €
- Kreis RD/ECK 3,6 Mio. €
- Kreis Plön 2,7 Mio. €
- NMS 0,6 Mio. €
Mit der Bereitschaft des Landes, die Kosten von 5,8 Mio zu übernehmen, liegt der Ball bei den Aufgabenträgern. Deren öffentliche Haushalte sind zum Teil erheblich angespannt. Deshalb müssen die Kreise Plön und Rendsburg/Eckernförde sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster Wege finden, den eigenen Betriebskostenanteil aufzubringen.
Für die Lübecker Straßenbahn kenne ich nur vage Pläne, keine Berechnungen. Üblicherweise kommen die Bundesgelder über die Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetze (GVFG)-Länderprogramme. Dieses wurde aber Ende des Jahres 2006 abgeschafft. Seit 2007 erhalten die Länder hierfür jährliche Kompensationszahlungen in Höhe von 1.335,5 Mio. € befristet bis 2019, die bis 2014 zweckgebunden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinde zugesichert sind. (ÖPNV, kommunaler Straßen- und Radwegebau). Der auf Schleswig-Holstein entfallene Anteil beträgt ca. 43 Mio. €. Ein Landesgesetz von 2006 GVFG-SH regelt die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes für die Kommunen. Das GVFG-Bundesprogramm für große ÖPNV-Vorhaben größer als 50 Mio. € wird bis 2019 mit einer Jahressumme von 332,6 Mio. € fortgeführt. Die SRB der Kieler Region würde daraus gefördert. Für die Zeit nach 2019 gibt es derzeit meines Wissens keine Nachfolgeregelung. Aber ohne eine Kostenschätzung über die Lübecker Pläne kann ich nichts Qualifiziertes dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Habeck