Frage an Robert Funke von Wolfgang G. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zur Roten Hilfe, die gemäß Verfassungsschutzbericht 2018 Gewalt rechfertigt und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert?
Ich selbst saß vor rund einem Jahr im Hambacher Forst in Sitzblockaden und war im Oktober darauf bei "Ende Gelände" im Kampf gegen die Braunkohleverstromung aktiv. Dabei habe ich im Sinne des zivilen Ungehorsams die Grenzen des Gesetzes überschritten - um für ein übergeordnetes Ziel zu streiten. Ein respektvoller Umgang mit der Polizei ist mir an dieser Stelle genauso wichtig wie das Recht, von juristischer Unterstützung Gebrauch zu machen.
Mitglieder der "Roten Hilfe" haben sich dazu entschlossen, unter Umständen illegal zu handeln, um ihren Zielen ein Stück näher zu kommen. Einige der Ziele teile ich - doch es geht um den Weg dorthin: Zivilen Ungehorsam als Protestform sehe ich als vollkommen vertretbar an. Wenn "Fridays For Future" und "Ende Gelände" das Gesetz wohlwollend dehnen, werde ich Anarchist*innen nicht zum Vorwurf machen, dass sie das gleiche tun. Was für mich nicht geht: Gewalt an Personen und mutwillige Zerstörung, die mit gezielter Sabotage auch nichts mehr zu tun hat.
Die "Rote Hilfe" übernimmt Verfahrens- und Anwaltskosten für linke Aktivist*innen, die diese nicht allein zahlen können. Diese Praxis halte ich für fair angesichts der Tatsache, dass andere Angeklagte wie z.B. reiche Steuerhinterziehende durch gleiche Kosten vor geringere Herausforderungen gestellt werden. Viele Mitglieder der Roten Hilfe sind im Bereich Antifaschismus und Antidiskriminierung aktiv und unterstützen Geflüchtete, denen Abschiebungen in Kriegsgebiete drohen. In diesem Punkt erhalten sie meine volle Unterstützung.
Problematisch ist aus meiner Sicht, dass die "Rote Hilfe" darauf hinwirken möchte, Reue zu unterbinden, Entschuldigungen nicht auszusprechen und Aussagen vor Gericht generell zu unterlassen. Finanzielle Unterstützung durch die "Rote Hilfe" ist oft an diese drei Grundsätze gebunden. Diesen Ansatz halte ich für grundlegend falsch.