![Rita Schwarzelühr-Sutter Portrait von Rita Schwarzelühr-Sutter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/800px-kandidatenfotozugeschnittenritaschwazeluhr-sutter.jpg?itok=Y5Vh7Zdr)
(...) Es kann also immer nur die Familienleistung des Beschäftigungslandes in Anspruch genommen werden. Wie Sie richtig bemerken, erhält eine alleinerziehende Grenzgängerin in die Schweiz demnach kein Elterngeld. Sie erhält jedoch gemäß den EU-Richtlinien schweizerische Familienleistungen. (...)