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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Susanne B. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Susanne B. bezüglich Soziale Sicherung

Elterngeld für Grenzgänger

Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,

bei der Beantwortung der Frage von Frau Schwarz (Frage vom 26.03.07, Antwort am 07.05.07) gingen Sie von zwei zusammen lebenden Elternteilen aus. Viele Eltern sind aber allein erziehend. Die allein erziehende Grenzgängerin in die Schweiz erhält in Deutschland kein Elterngeld. Das ist eine klare Ungleichbehandlung gegenüber den Paaren, von denen einer in Deutschland arbeitet.
Ich halte das für einen Grundrechtsverstoß.
Die Betroffenen beschreiten bislang nicht den Rechtsweg, weil sie die sichere Arbeitsstelle in der Schweiz nicht für einen unsicheren Anspruch in Deutschland riskieren wollen.
Das habe ich von Betroffenen mehrfach auf meinen Vorträgen zum Elterngeld gehört. Hier besteht meines Erachtens dringender Nachbesserungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Besendahl
Rechtsanwältin

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Sehr geehrte Frau Besendahl,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Ich verweise nochmals auf die bilateralen Verordnungen zwischen der Schweiz und Deutschland, wonach bei Grenzgängerschaft immer nur das Sozialsystem eines Staates zur Anwendung kommen kann. Dabei folgen alle Zweige der Sozialversicherung und auch die Familienleistungen der Beschäftigung. Es kann also immer nur die Familienleistung des Beschäftigungslandes in Anspruch genommen werden. Wie Sie richtig bemerken, erhält eine alleinerziehende Grenzgängerin in die Schweiz demnach kein Elterngeld. Sie erhält jedoch gemäß den EU-Richtlinien schweizerische Familienleistungen.

Sehr geehrte Frau Besendahl, ich kann nachvollziehen, dass sich alleinerziehende Grenzgänger von dieser Regelung benachteiligt fühlen. Alle Anfragen beim Familienministerium in Berlin nach einer Ausnahmeregelung werden jedoch mit dem Verweis auf geltendes EU-Recht negativ beantwortet. Ich habe allerdings nach wie vor die Hoffnung, dass auch die Schweiz in naher Zukunft erkennen wird, dass sie ihre Unterstützungsleistungen für junge Eltern ausweiten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB

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