Portrait von Rita Schwarzelühr-Sutter
Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Rosemarie F. •

Warum gibt es keine Verbesserungen im Tierschutzgesetz? Anbindehaltung,Kastenstände,tiertransporte etc.doch schon längst überfällig! Warum geht in Deutschland da nichts??? Tiere sind Lebewesen .

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Antwort von
SPD

Liebe Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für ein besseres Tierschutzgesetz einsetzen.

Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein. Auch für die SPD-Bundestagsfraktion war und ist die Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes ein Kernthema. Ein erster Entwurf des Tierschutzgesetzes wurde durch das Bundeslandwirtschaftsministerium im Mai vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Bundestag war damit noch nicht befasst, die parlamentarischen Beratungen zu den Änderungen im Tierschutzgesetz werden erst noch starten. Das Gesetz soll im Herbst 2024 verabschiedet werden. 

Folgende Änderungen des Tierschutzgesetzes sind hervorzuheben:

  • Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen 
  • Bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung
  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren
  • Eindämmung der Qualzucht 
  • Einrichtung des Amtes einer oder eines Bundestierschutzbeauftragten
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Wichtig zu erwähnen ist auch, dass am 1. März 2024 das Bundesprogramm zur Förderung investiver Vorhaben zum Umbau der Tierhaltung in Kraft trat. Seitdem können tierhaltende Betriebe eine finanzielle Förderung beantragen, wenn sie in den Neu- und Umbau ihrer Ställe für eine besonders tiergerechte Haltung investieren. Außerdem lassen sich seit April 2024 erstmalig auch laufende Mehrkosten durch höhere Tierwohl-Standards durch das Förderprogramm finanzieren. Aufgrund der besonders herausfordernden Situation für die Schweinehaltung in Deutschland wird sich das Bundesprogramm zunächst auf diesen Bereich konzentrieren. 

Ich halte das für einen Meilenstein für verlässliche Perspektiven in der deutschen Tierhaltung. Wir schaffen Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern. Das Bundesprogramm ist allerdings auch nur einer von mehreren voneinander unabhängigen Bausteinen, mit der die Ampel die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest machen will. In der laufenden Wahlperiode wurde etwa auch eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung sowie Änderungen beim Baurecht auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit den Bundesländern hat die Bundesregierung das Genehmigungsrecht im Sinne von Tierwohlställen klarer gestaltet. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung ein und gehen bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch mit verpflichtenden Herkunftsangaben bereits national voran.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Tierschutzgesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-tierschutzgesetz/FAQList.html

Weitere Informationen zum Themenkreis Tierschutz finden Sie auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzgesetz-aenderung.html.

Viele Grüße

Rita Schwarzelühr-Sutter

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