Frage an Rita Hagl-Kehl von Stefan D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hagl-Kehl,
aktuell wird immer mehr NGOs, die sich für die Demokratie einsetzen, der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Somit sind Spenden an diese NGOs, die sich für die Belange der Bürger einsetzen, nicht mehr steuerlich absetzbar. Unternehmen können ihre Lobbyarbeit steuerlich geltend machen.
Was gedenken Sie persönlich gegen diese Aushöhlung der Bürgerrechte zu tun?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
S. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Anfrage vom 27. Januar 2020 auf dem Portal abgeordnetenwatch.de.
Sie beziehen sich mit Ihrem Schreiben bestimmt unter anderem auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Februar 2019. Der Bundesfinanzhof urteilte, dass die Verfolgung politischer Zwecke einer Organisation oder eines Vereins im Steuerrecht nicht gemeinnützig ist. Dies hat zur Folge, dass Spenden an bestimmte Organisationen nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung Unsicherheiten und offene Fragen anderer Organisationen nach sich gezogen hat. Dennoch darf dieses Urteil nicht auf alle anderen Organisationen übertragen werden.
Um dieser Verunsicherung von NGOs und auch der Bevölkerung entgegenzuwirken, sollte klar geregelt sein, dass beispielsweise der Aufruf eines Vereins zu einer Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weiterhin möglich ist. Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion entschlossen, eine Anpassung bzw. Klarstellungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts zu prüfen. Diesen Schritt finde ich wichtig.
Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine wirkungsvolle Zivilgesellschaft. Deshalb ist für mich klar, dass zivilgesellschaftliches Engagement gestärkt und wertgeschätzt werden muss. Als SPD wollen wir für Rechtssicherheit sorgen und gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, sich im Rahmen ihrer Zwecke politisch zu engagieren.
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Hagl-Kehl