Frage an Rita Hagl-Kehl von Gerhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie verhalten Sie sich bei der Doppelverbeitragung bei der Direktversicherung und was halten Sie vom Verband der Direktversicherungsgeschädigten?
Bevor sich unsere Regierung über die Rente den Kopf zerbricht wäre es unerläßlich sich dem wesentlich größen Übel der Beamtenpensionen zu widmen.
In der heutigen Zeit kann es nicht sein, daß sich das Beamtentum nur vom normalen Bürgern aushalten läßt.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.08.2018.
Zunächst beantworte ich Ihre erste Frage zum Thema Direktversicherungen. Auch wenn die meisten Bürger der betrieblichen Altersvorsorge nicht von einer Doppelverbeitragung betroffen sind, gibt es spezielle Formen, die doppelt verbeitragt werden und damit die Attraktivität betrieblicher Altersversorgungsangebote in Zweifel ziehen. Die Betroffenen tröstet es dann auch nicht, dass diese Regelung höchstrichterlich gebilligt wurde.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in diesem Bereich ebenfalls Handlungsbedarf. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, für die Beitragsfestsetzung der Bezüge aus Direktversicherungen eine neue Regelung zu finden.
Bis zuletzt haben wir beispielsweise darauf bestanden, dass die Beiträge für Betriebsrenten in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil herabgesetzt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen.
Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass wir uns weiterhin intensiv mit dieser sehr komplexen Thematik beschäftigen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die zum einen für den Einzelnen nachvollziehbar und gerecht ist und zum anderen die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Gefahr gerät.
Nun möchte ich noch zu Ihrem zweiten Anliegen zum Thema Rentenpaket Stellung beziehen. Hierbei sehen wir in der SPD durchaus Handlungsbedarf, daher will der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil entsprechende Maßnahmen umsetzen. Wir fordern ein garantiertes Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent, ein garantierter Rentenversicherungsbeitrag bis 2025 bei höchstens 20 Prozent, eine verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung, eine bessere Anerkennung von Kinderziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und eine Entlastung von Beschäftigten mit geringem Verdienst.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten, ansonsten können Sie sich gerne weiter an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Hagl-Kehl, MdB