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Rita Hagl-Kehl
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Frage von Fabio S. •

Frage an Rita Hagl-Kehl von Fabio S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Hagl-Kehl,

am 20.03.16 wollte die AfD KV Deggendorf ein Starkbierfest in einem Gasthaus abhalten. Sie warben bei den ansässigen "Antifaschistischen Bündnissen" für Gegenprotest. (Einträge auf Ihrer Facebookseite vom 19. März um 10:03 und 19. März um 19:41)

Lt. PNP (21.03.2016) und FB-Eintrag ( vom 18. März um 09:57 Link: https://www.facebook.com/rita.hagl/posts/1131295006909723?pnref=story ) kündigten Sie diesem unbescholtenen Wirt unter anderem an, sein Lokal zu meiden, da er die AfD beherbergt. Da Sie auf Ihrer Facebook-Seite diese von Ihnen verursachte Denunzierung als Erfolg feiern (FB-Eintrag vom 20. März um 20:05 Link: https://www.facebook.com/rita.hagl/posts/1133074883398402?pnref=story ), würde mich interessieren, wie Sie dies mit Ihrem Gewissen als Bundestagsabgeordnete vereinbaren können.

1.
Grundgesetz Artikel 8 (1) „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

2.
Grundgesetz Artikel 2 (2) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

ABER VORALLEM!
3.
Grundgesetz Artikel 3 (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder POLITISCHHEN ANSCHAUUNGEN benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Nun zu meinen Fragen:
1. Sehen Sie hier nicht eine Verletzung der Grundrechte und somit eine auch eine Verletzung Ihrers Amtseides?
2. Würden Sie es tolerieren wenn Ihnen selbes widerfährt?
3. Distanzieren Sie sich von linken bis linksradikalen Bündnissen aus Deggendorf wie "Unruhiges Hinterland Deggendorf" und "Deggendorf Nazifrei"?
4. Können Sie sich vorstellen, dem geschädigten Wirt eine Entschädigung zukommen zu lassen, um wenigsten den finanziellen Schaden zu mindern? Ich hoffe und erwarte Ihre Antwort bzw. eine Stellungnahme diesbezüglich.

Mit freundlichen Grüßen

Fabio Sicker

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Antwort von
SPD

Herr Sicker,

In ihrer Anfrage werfen Sie mir vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen und meinen Amtseid zu verletzen. Ich weise diese Anschuldigungen entschieden von mir und möchte Ihnen im Folgenden erläutern, weshalb diese aus der Luft gegriffen sind und das Grundgesetz auf eine Art und Weise verdrehen, wie es mir nur schwer nachvollziehbar ist.
Zu 1.:
Die Versammlungsfreiheit, nach Artikel 8 war und ist in Deggendorf zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Absage des Starkbierfestes erfolgte nicht durch Staatliche Gewalt, sondern ist auf eine Entscheidung des Wirtes zurück zu führen, der seine Räumlichkeiten nicht mehr zu Verfügung stellen wollte. Auch das von ihnen erwähne Recht auf körperliche Unversehrtheit, wurde zu keinem Zeitpunkt von mir noch von jemand anderem verletzt. Der von Ihnen vorgebrachte Vorwurf, es sei gegen Artikel 3 Abs. 3 Des Grundgesetzes verstoßen worden, ist völlig absurd und falsch. Es ist jedem Wirt selbst überlassen ob und wenn ja, wer sein Wirtshaus besucht oder dort Veranstaltungen durchführt. Der Wirt kann hier von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Menschen des Hauses verweisen oder Veranstaltungen zu- und absagen. Es ist davon auszugehen, dass der Wirt die Folgen für ihn und seine Wirtschaft abgewogen hat und sich daraufhin gegen eine Ausrichtung des Starkbierfestes entschieden hat. Da wie oben erläutert keine Grundrechtsverstöße vorliegen, sehe ich auch keine Verletzung meines Amtseides.
Zu 2.:
Ich würde es sehr bedauerlich finde, wenn mir so etwas widerfahren würde jedoch bliebe mir wohl nichts anderes übrig, als mir einen anderen Ort für meine Veranstaltung zu suchen. Die Entscheidung des Wirts ist in jedem Fall zu respektieren.
Zu 3.:
Ich distanziere mich nicht von denen von ihnen genannten Bündnissen, im Gegenteil. Ich schätze die Arbeit dieser Bündnisse sehr, da sie sich für eine offene, bunte, und couragierte Gesellschaft einsetzen in der kein Platz für diskriminierendes Gedankengut und pseudowissenschaftliche Rassentheorien ist, wie sie schon mal von Björn Höcke - Mitglied der AfD und angekündigter Redner auf besagtem Starkbierfest - verkündet werden. Auch der Vorwurf, diese Gruppierungen seien linksradikal, ist von der Hand zu weisen. Weder sind sie vom Verfassungsschutz nicht als solche eingeordnet, noch es gibt Hinweise auf Gewaltbereitschaft.
Zu 4.:
Ich kann mir nicht vorstellen dem Wirt eine Entschädigung zukommen zu lassen, dennoch werde ich weiterhin wie gehabt das Wirtshaus besuchen und dort Veranstaltungen organisieren. Ich hoffe, dass Ihre Fragen ausreichend beantwortet wurden. Gestatten sie mir jedoch folgende Anmerkung: Es ist schon sehr bemerkenswert, wie Sie und ihre Partei nur einzelne Ausschnitte des Grundgesetzes hervorheben und versuchen sich zu eigen zu machen. Das Grundgesetz gilt in seiner Gesamtheit für alle Menschen in Deutschland nicht nur in Auszügen für Menschen die Ihren und den Vorstellungen der AfD in den entsprechen. Eines von vielen Beispielen ist hierbei ein von Ihrem Bezirksverband verfasstes Positionspapier: http://mutzurverantwortung.de/der-vorschlag/, wonach der Schutz der Religionsfreiheit durch das Grundgesetz für den Islam aufgeweicht werden soll. Das Grundgesetz ist kein Wunschkonzert und von allen deutschen inklusive mir und Ihnen zu befolgen und zwar in seiner Ganzheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Hagl-Kehl

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