Frage an Rico Gebhardt von Michael W. bezüglich Soziale Sicherung
Warum machen sie nicht Folgendes noch zum Wahlkampfthema?
Die CDU / SPD erlassen oder erließen manches Mal ganz vernünftige Gesetze, z.B. für Behinderte (Ausweise die ihnen Freifahrt plus Begleitperson erlauben) für Pflegebedürftige (damit durch Zuschüsse die Pflege mit abgedeckt ist), für Kinder von von Hartz-IV-betroffenenen Eltern (für Schulmittel, Klassenfahrten etc.) oder für Langzeitarbeitslose (Job-Teilhabe-Förderung). Doch wie kann es sein, dass dann Ausführungsbestimmungen Usus sind, die derartige Bedingungen und Prämissen willkürlich festsetzen, die es real verhindern, dass die Gesetze ihre Wirksamkeit entfalten und im Ergebnis das dafür jeweils vorgesehene Geld bei weitem nicht dem realen Bedarf entsprechend abgerufen und schließlich für anderes benutzt wird? Damit werden solche Gesetze zu bloßen Wahlkampf- und Publicity-Bluffs. Warum entlarven Sie das als Opposition nicht und machen diesen Skandal nicht öffentlich?
Sehr geehrter Herr W.,
im Prinzip haben Sie Recht: Die Ausführung der Gesetze durch die Exekutive darf nicht dem widersprechen oder zuwiderlaufen, was der Gesetzgeber jeweils beabsichtigt hat. Etwa durch Verwaltungsvorschriften gibt es für die Ministerien einigen Spielraum. Das muss man sich allerdings konkret anschauen, um es thematisieren zu können, mit klarem Blick auf negative Folgen für die Betroffenen. Lassen Sie uns gern über konkrete Punkte sprechen und schauen, was in der Zuständigkeit der Bundesländer geändert werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Rico Gebhardt