Frage an Richard Spieß von Michael F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spieß
zu
Ihrer Antwort vom 10.08.2008 zum Thema Rauchverbot möchte ich Sie gerne fragen:
Wenn die Nichtraucher die "große Mehrheit der Menschen" bilden, inwieweit haben dann Raucherclubs, die somit als Kundenstamm eine Minderheit der Menschen haben, einen "erheblichen" Wettbewerbsvorteil gegenüber "Gaststätten, die sich an das Gesetz halten" und "die große Mehrheit der Menschen" als Kundschaft ansprechen?
Sie sprechen sich dafür aus, Vereinen zum Rauchen die Lizenz zum Ausschank von Getränken zu entziehen! Würde dies nicht im Sinne der Gleichbehandlung Aller die Konsequenz tragen, daß ALLEN Vereinen die Lizenz zum Ausschank von Getränken verweigert wird? Also auch freiwilligen Feuerwehren, Burschenvereinen etc., die vorallem im ländlichen Raum das gesellschaftliche Leben durch das regelmäßige Abhalten von Festen bereichern?
Wäre ein allgemeines Verbot von Raucherclubs nicht ein Verstoß des allgemeinen Versammlungsrechts? Würde man dadurch nicht einer Minderheit aufgrund von Meinung, Glaube, Religion - bzw. der Tatsache des Rauchens - ihre Grundrechte verweigern?
Wie man in anderen Ländern ( z.B. Spanien ) sehen kann, ist ein Nichtraucherschutz auch mit Ausnahmen ein durchaus vernünftiger Weg zum Schutz der großen Mehrheit der Menschen, die schließlich Nichtraucher sind.
Mit freundlichen Grüßen
Feil Michael
Sehr geehrter Herr Feil.
Zu 1. Dass die Nichtraucher die große Mehrheit ist, steht außer Zweifel. Der Wettbewerbsvorteil liegt doch eindeutig darin, dass in einer Gruppe von 10 Menschen, schon ein Raucher dafür sorgt, dass ein Nichtraucherlokal nicht mehr zur Wahl stehen kann. Ein Raucher kann jedes Lokal betreten, ein Nichtraucher kann dies nur unter Gefährdung seiner Gesundheit.
Zu 2. Ich würde dafür plädieren keinem Verein eine Lizenz zum Ausschank von Getränken zu geben, der die Gesundheit seiner Gäste gefährdet. Dies tun Feuerwehr und Burschenvereine meines Wissens nicht.
Zu 3. Ich habe nicht dafür plädiert die Raucherclubs zu verbieten, sondern keinen Ausschank von Getränken zuzulassen. Außerdem kann ich nicht erkennen was Rauchen mit Meinung, Glaube und Religion zu tun hat.
Zu 4. Wie man in anderen Ländern ( z.B. Italien ) sehen kann, funktioniert ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen wunderbar. So sehen das auch die Bundesrichter.
Ich möchte Sie bitten, auch an die Menschen zu denken, die in Gaststätten arbeiten.
Mit freundlichen Grüssen
Richard Spieß