um die Entlastung durch die Energiepreispauschale sozial gerecht auszugestalten und nicht nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen, unterliegt sie der Einkommensteuer.
Eine vermeintliche Bevorzugung von Geringerverdiener:innen sind bei den aktuellen Entlastungen nicht gegeben.
die Corona-Regeln gelten für alle Menschen unabhängig ihres Bürger- oder Aufenthaltsstatus.
wir Grüne fordern weder in unserem Grundsatzprogramm noch im Bundestagswahlprogramm eine Zuckersteuer. Auch im Koalitionsvertrag sprechen wir uns für keine Zuckersteuer aus.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
auch wenn die die aktuellen Impfstoffe nur reduziert vor einer Ansteckung gegen Omikron schützen, ist die Impfung immer noch die erste Wahl bei der Bekämpfung der Pandemie.