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Ria Schröder
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Frage von Norbert R. •

Wieviel kostet das Gebäudeenergiegesetz den Wirtschaftssubjekten netto und um wieviel Grad lässt sich die Temperatur in Deutschland dadurch senken?

Sehr verehrte Frau Schröder,

heute wurde das Gebäudeenergiegesetz mit Mehrheit Ihrer Fraktion im Bundestag verabschiedet.

Können Sie am Ende der Debatte jetzt folgende Fragen mit Klarheit beantworten:

1. Wieviel wird das Gesetz volkwirtschaftlich den Wirtschaftssubjekten netto kosten?

2. Um wieviel Grad lässt sich die Temperatur in Deutschland durch das Gesetz senken?

3. Wie hoch, schätzen Sie, ist die Wahrscheinlichkeit, daß das Gesetz vom BVerfG bestätigt wird?

MfG N. +++

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, hat die Menschen viele Monaten beschäftigt. Die Freien Demokraten haben immer betont, dass die GEG-Novelle die Menschen nicht überfordern darf, praxistauglich und technologieoffen sein muss. Dies gebietet sich allein aus dem Respekt vor der Lebensleistung vieler Eigenheimbesitzer. Als Freie Demokraten haben wir für das Gebäudeenergiegesetz in konstruktiven Gesprächen mit den Koalitionspartnern fundamentale Veränderungen erzielt, damit es wirtschaftlich, technologieoffen und praxistauglich für Bürger und Kommunen ist.

Wir Freie Demokraten begrüßen, dass die kommunale Wärmeplanung Voraussetzung zur Anwendung des GEG ist. Der Staat geht nun in Vorleistung. Für Eigentümer von Bestandsgebäuden fallen keine zusätzlichen Verpflichtungen an. So soll das GEG in Kommunen ohne kommunalen Wärmeplan für den Bestand erst ab 2028 greifen. Die Menschen erlangen folglich mehr Zeit und Sicherheit, sich für eine geeignete Heizungsvariante zu entscheiden.

Auch das Beharren auf echter Technologieoffenheit hat sich ausgezahlt. Jede verhältnismäßige Maßnahme, die geeignet ist CO2 im Gebäudesektor einzusparen und somit Klimaneutralität im Gebäudesektor zu fördern, muss genutzt werden können. Die unbegründete Diskriminierung von Holz- und Pelletheizungen aus dem Entwurf von Robert Habeck ist entfallen. Können Gasheizungen auf Wasserstoff umgerüstet werden, ist auch das jetzt eine Möglichkeit im Sinne der Klimaneutralität. Der Anschluss an ein kommunales Wärmenetz oder die Option zum Einbau einer Wärmepumpe bleiben unberührt. Keine funktionierende Heizung muss ausgebaut werden und eine defekte Heizung darf man, wenn es möglich ist, reparieren. Letztlich steht mehr Planungssicherheit für die Menschen als Ergebnis.

Das Bundesverfassungsgericht ist kein Bestandteil der Gesetzgebung im Sinne der Art. 76 ff GG, insofern steht keine „Bestätigung des Gesetztes” durch das Bundesverfassungsgericht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder

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