Frage von Stefan H. • 08.02.2022
Wie beurteilen Sie Ihren Auftritt in dem Video zum §219a?
Antwort von Ria Schröder FDP • 24.03.2022
Vielen Dank für Ihre Frage.
Der § 219a StGB verbietet es derzeit, dass Gynäkologinnen und Gynäkologen Schwangere über die Möglichkeit und Methode für einen Abbruch zu informieren. Schwangerschaftsabbrüche sind unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, daher kann die Information darüber nicht strafbar sein. Ich freue mich daher sehr darauf, diesen völlig verfehlten Paragraphen bald abschaffen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder