Wer vertritt eigentlich den SPD Kreisverband Wesel im Sinne von § 5 Absatz 1 Ziffer 1 Telemediengesetz in Verbindung mit der EU-DSGVO, dem Parteiengesetz, den Wahlgesetzen und den SPD-Satzungen?
Sehr geehrter Herr Schneider,
laut Impressum (URL: https://www.spd-kreis-wesel.de/impressum/ ) der Internetseiten des SPD-Kreisverbands Wesel unter der Domain spd-kreis-wesel.de sind Sie der Verantwortliche für die Inhalte auf diesen Seiten.
Anbieter oder Anbieterin des von Ihnen verantworteten Telemedienangebots ist die "SPD Kreisverband Wesel". Nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH von 2001 werden Parteien und auch ihre Untergliederungen ungeachtet des Umstands, dass sie nicht rechtsfähige Vereine sind, wie juristische Personen behandelt. Von daher vermisse ich im Impressum bestimmte nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1, 3 und 8 Telemediengesetz (TMG) vorgeschriebene Angaben wie zum Beispiel zur Rechtsform, zu den Vertretungsberechtigten und Vertretern (DSGVO) oder zu den Aufsichtsbehörden und Regulierungsbehörden.
Auch hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit fehlen Vertreter-Angaben.
Freundliche Grüße
G. K.