Warum haben Sie den vorigen Fragesteller nicht auf die amtlichen Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge hingewiesen und wieso haben sie die Frage nicht als Anregung proaktiv aufgegriffen?
Sehr geehrter Herr Schneider,
warum haben Sie den Fragesteller vom 02. Mai 2022 in Ihrer Antwort vom 03. Mai 2022 nicht auf die amtlichen Bekanntmachungen und medialen Bekanntgaben der anerkannten Parteien und der im Wahlkreis und Land zugelassenen Wahlvorschläge durch die jeweiligen Wahlleitungen und durch ihre Behörden aufmerksam gemacht und wieso haben Sie dieses Informationsbedürfnis einer wahlberechtigten Person und wohl nicht nur allein dieser Person nicht proaktiv aufgenommen, indem Sie diese Frage als Anregung zur Verbesserung des Kommunikationsverhaltens staatlicher und kommunaler Stellen in staatsbürgerlichen Angelegenheiten an die zuständigen Organe (Landtag, LWahlO-Verordnungsgeber, Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter, Landrat, Bürgermeister) weitergeleitet hätten?
Was spricht denn dagegen, dass man im Wahlbüro seiner Gemeinde und in den Wahllokalen der Stimmbezirke die offiziellen Bekanntmachungen der Wahlvorschläge zur Einsichtnahme auslegt?
Freundliche Grüße
G. K.