
(...) Hierbei haben wir uns durchgesetzt. Nach der Vereinbarung mit der Union soll nun Arbeitsuchende ab 58 Jahren, denen nicht innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann, die Möglichkeit gegeben werden, sich bis zum Renteneintritt nicht mehr als arbeitsuchend melden zu müssen. Ihnen stehen aber auf eigenen Wunsch sämtliche Integrationsangebote der Arbeitsagenturen, der ARGEN und der Optionskommunen zur Verfügung. (...)